SEPA: Überweisungen und Lastschriften
Ein einheitliches Überweisungs- und Lastschriftverfahren soll den
Zahlungsverkehr im Euroraum erleichtern und sicherer machen. Jeder
Kontoinhaber, ob Privatperson, Unternehmen oder Verein, ist von der
Umstellung auf SEPA betroffen. Damit können alle unabhängig von
ihrem Wohnort ihren gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr steuern,
haben europaweit freie Kontowahl und können sich für ihre Kontoführung
das Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis in ganz
Europa aussuchen.
Alle Unternehmen müssen bis zum 1.2.2014 die alten Verfahren auf SEPA umstellen. Es gibt keine Übergangsfrist für Unternehmen. Nur der Einzelhandel kann das Elektronische Lastschriftverfahren bis zum 1.2.2016 weiter nutzen.
Gläubiger-Identifikationsnummer: Unternehmen benötigen eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die sie im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragen können. Die Bundesbank empfiehlt, diesen Prozess möglichst bis Ende Oktober 2013 abzuschließen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert.
Das SEPA-Lastschriftmandat umfasst die Zustimmung des Zahlenden zum Zahlungseinzug an das Unternehmen und den Auftrag an die eigene Bank zur Einlösung der Zahlung. Ab dem 1.2.2014 müssen Unternehmen bei neuen Vertragsabschlüssen und neuen Kunden (ohne bestehende Einzugsermächtigung) die SEPA-Mandate verwenden. Bisher erteilte Einzugsermächtigungen werden automatisch auf SEPA-Mandate umgestellt. Die Kunden sind jedoch über die Umstellung des Zahlverfahrens unter Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz zu informieren!
Für Unternehmen gibt es zwei Lastschriftverfahren:
Ab dem 1.2.2014 ersetzt auch die neue Kontokennung IBAN (International Bank Account Number) die bisherige nationale Kontokennung. Hat ein Unternehmen mehrere Konten, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben.
Alle Unternehmen müssen bis zum 1.2.2014 die alten Verfahren auf SEPA umstellen. Es gibt keine Übergangsfrist für Unternehmen. Nur der Einzelhandel kann das Elektronische Lastschriftverfahren bis zum 1.2.2016 weiter nutzen.
Gläubiger-Identifikationsnummer: Unternehmen benötigen eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die sie im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragen können. Die Bundesbank empfiehlt, diesen Prozess möglichst bis Ende Oktober 2013 abzuschließen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert.
Das SEPA-Lastschriftmandat umfasst die Zustimmung des Zahlenden zum Zahlungseinzug an das Unternehmen und den Auftrag an die eigene Bank zur Einlösung der Zahlung. Ab dem 1.2.2014 müssen Unternehmen bei neuen Vertragsabschlüssen und neuen Kunden (ohne bestehende Einzugsermächtigung) die SEPA-Mandate verwenden. Bisher erteilte Einzugsermächtigungen werden automatisch auf SEPA-Mandate umgestellt. Die Kunden sind jedoch über die Umstellung des Zahlverfahrens unter Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz zu informieren!
Für Unternehmen gibt es zwei Lastschriftverfahren:
- Das SEPA-Basislastschriftverfahren steht allen offen. Eine
SEPA-Basislastschrift kann - wie eine Einzugsermächtigung -
innerhalb von 8 Wochen nach Belastung zurückgegeben werden. Eine
Lastschrift ohne SEPA-Mandat können Kunden innerhalb von 13 Monaten
zurückgeben.
- Das SEPA-Firmenlastschriftverfahren ist ausschließlich im Verkehr mit Unternehmen möglich. Es ähnelt den heutigen Abbuchungsauftragsverfahren. Es besteht keine Möglichkeit zur Rückgabe. Ausnahme: Der deutsche Einzelhandel kann das stark genutzte Elektronische Lastschriftverfahren bis zum 1.2.2016 weiter nutzen.
Ab dem 1.2.2014 ersetzt auch die neue Kontokennung IBAN (International Bank Account Number) die bisherige nationale Kontokennung. Hat ein Unternehmen mehrere Konten, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben.