Überweisung: Änderung der AGB bei den Banken
Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie für Zahlungsdienste haben die
Banken auch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angepasst.
Aufgrund der Änderungen bei Überweisungen und Einzahlungen müssen
die Bankkunden hier künftig genauer aufpassen. Die Hausbank ist jetzt
nicht mehr verpflichtet, die Kontonummer beziehungsweise die Bankleitzahl
mit dem Empfängernamen abzugleichen. Diese Änderungen gelten
sowohl für Überweisungen am SB-Terminal oder Überweisungsbelege
aus Papier (die der Kunde in den Hausbriefkasten einwirft) sowie für
Einzahlungen.
Hat der Kunde einen Fehler bei der Kontonummer oder der Bankleitzahl bemerkt, sollte er seine Hausbank so schnell wie möglich darüber informieren. Geschieht dies noch am selben Tag, kann diese möglicherweise die Gutschrift auf das angegebene (falsche) Empfänger-Konto stoppen oder gar stornieren. Wird der Fehler erst ein paar Tage später entdeckt, sollte sich der Bankkunde ebenfalls unverzüglich zu seiner Hausbank begeben und sie darüber informieren. Die Hausbank ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Bankkunden bei der Wiederbeschaffung des Geldes zu helfen. Es wird allerdings dann problematisch, wenn sich der falsche Zahlungsempfänger und seine Hausbank nicht kooperativ verhalten. Die Bank des falschen Empfängers kann zwar angeschrieben und darum gebeten werden, den Brief an den Inhaber des Empfängerkontos weiterzuleiten. Sie darf das Geld aber nicht ohne dessen Zustimmung zurückbuchen. Weigert sich der Empfänger das Geld zurückzuüberweisen, so bleibt dem Betroffenen nur der Weg, anwaltlichen Rat einzuholen und im schlimmsten Fall vor Gericht zu ziehen.
Anmerkung: Einige Banken berechnen bereits für die Recherche Gebühren. Diese sind von Geldinstitut zu Geldinstitut unterschiedlich und betragen teilweise bis zu 35 .
So können Überweisungsfehler vermieden werden:
Hat der Kunde einen Fehler bei der Kontonummer oder der Bankleitzahl bemerkt, sollte er seine Hausbank so schnell wie möglich darüber informieren. Geschieht dies noch am selben Tag, kann diese möglicherweise die Gutschrift auf das angegebene (falsche) Empfänger-Konto stoppen oder gar stornieren. Wird der Fehler erst ein paar Tage später entdeckt, sollte sich der Bankkunde ebenfalls unverzüglich zu seiner Hausbank begeben und sie darüber informieren. Die Hausbank ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Bankkunden bei der Wiederbeschaffung des Geldes zu helfen. Es wird allerdings dann problematisch, wenn sich der falsche Zahlungsempfänger und seine Hausbank nicht kooperativ verhalten. Die Bank des falschen Empfängers kann zwar angeschrieben und darum gebeten werden, den Brief an den Inhaber des Empfängerkontos weiterzuleiten. Sie darf das Geld aber nicht ohne dessen Zustimmung zurückbuchen. Weigert sich der Empfänger das Geld zurückzuüberweisen, so bleibt dem Betroffenen nur der Weg, anwaltlichen Rat einzuholen und im schlimmsten Fall vor Gericht zu ziehen.
Anmerkung: Einige Banken berechnen bereits für die Recherche Gebühren. Diese sind von Geldinstitut zu Geldinstitut unterschiedlich und betragen teilweise bis zu 35 .
So können Überweisungsfehler vermieden werden:
- Überprüfen Sie jede Überweisung, egal ob als Überweisungsbeleg,
am SB-Terminal in der Bank oder per Online-Banking mehrfach, bevor Sie
sie abgeben. Dabei müssen mindestens Empfängername,
Bankleitzahl und die Kontonummer sowie der Betrag korrekt sein.
- Für Nutzer von Online-Banking bietet es sich an, Überweisungsvorlagen
für häufig vorkommende Empfänger anzulegen. In diesem
Fall müssen die - richtigen - Kontodaten nur einmal eingegeben
werden. Bei jeder folgenden Überweisung an den Empfänger muss
nur noch die Vorlage hergenommen und der Überweisungsbetrag
eingetragen werden.
- Am SB-Terminal in der Bank wird dem Kunden nach Eingabe seiner Empfängerdaten die elektronische Überweisung vor dem Absenden noch einmal aufgezeigt. Somit kann und sollte er die Daten erneut prüfen und eventuell richtigstellen.